Verkauf Marbella Immobilie

Verkaufen Sie Ihre Immobilie in Marbella mit den DM-Experten an Ihrer Seite.

Selling Property in Marbella

Maximieren Sie das Potenzial Ihrer Immobilie mit unseren maßgeschneiderten Marketinglösungen

Als Unternehmen, das sich seit 1989 auf den Verkauf von erstklassigen Luxusimmobilien in Marbella spezialisiert hat, können wir auf eine Verkaufsbilanz verweisen, die einige der schönsten und bedeutendsten Immobilien in der Region Marbella umfasst. Unsere internationale Reichweite und unsere Beziehungen ermöglichen es uns, die bei uns gelisteten Immobilien sowohl öffentlich als auch privat an ein weltweites Publikum zu vermarkten.

Unser langjähriger Ruf sowohl auf lokaler als auch auf internationaler Ebene ermöglicht es uns, über unsere persönlichen Beziehungen und Verbindungen zu Immobilienmaklern und Kunden auf der ganzen Welt sowie über das Private Office von Knight Frank und deren umfassendes globales Netzwerk von Partnern eine anspruchsvolle Kundschaft zu erreichen.

Das Marketing, das wir für die bei uns gelisteten Immobilien anbieten, zielt darauf ab, Ihre Immobilie auf die bestmögliche Weise zu präsentieren, um einen Verkauf in so kurzer Zeit wie möglich zu erreichen.

Wenn Sie daran denken, Ihre Immobilie in Marbella zu verkaufen, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören und Sie über die besten Marketinginstrumente für Ihre Immobilie sowie über die Preisgestaltung zu beraten.

Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir im Folgenden alles aufgelistet, was Sie über die Vermarktung Ihrer Immobilie, die Preisgestaltung, die Auswahl eines Maklers, den Verkaufs- und Vermarktungsprozess und schließlich die Kosten und Steuern, die beim Verkauf anfallen, wissen müssen. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Der vollständige Leitfaden für den Verkauf einer Immobilie in Marbella

1. Preisgestaltung für den Verkauf Ihrer Immobilie

Sobald Sie beschlossen haben, Ihre Immobilie zu verkaufen, werden Sie sich fragen, welchen Preis Sie erzielen können. Wahrscheinlich haben Sie eine Vorstellung vom Wert Ihrer Immobilie, wissen, für wie viel Ihr Nachbar sein Haus verkauft hat, wie viel es kosten würde, eine neue Immobilie wie Ihre zu bauen (Wiederbeschaffungswert), oder Sie kennen die Preise, die für ähnliche Immobilien in vergleichbarer Lage verlangt werden. All diese Überlegungen sind hilfreich bei der Festlegung des Preises, den Sie für Ihre Immobilie verlangen können.

Marktbeurteilung

Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Immobilienmakler zu beauftragen, wird dieser den Wiederbeschaffungswert Ihrer Immobilie und ihren derzeitigen Marktwert schätzen. Er wird Beispiele für vergleichbare Immobilien heranziehen, die zu diesem Zeitpunkt zum Verkauf angeboten werden und die kürzlich verkauft wurden. Je mehr Informationen Ihr Makler über die tatsächlichen Endverkaufspreise vergleichbarer Immobilien hat, desto genauer wird seine Schätzung sein. Echte Endverkaufspreise in Spanien sind leider nicht öffentlich zugänglich, daher wird ein Makler mit einer guten Erfolgsbilanz bei Verkäufen in der Region über zuverlässigere Informationen verfügen, mit denen er vergleichen kann. Wir können nicht nur die Angebotspreise zum Vergleich heranziehen, da diese in den meisten Fällen erheblich vom endgültigen Verkaufspreis abweichen. Bei Abweichungen zwischen Ihrem geschätzten Wert und dem Ihres Maklers empfehlen wir immer, ein offizielles Wertgutachten von einem unabhängigen Gutachterbüro (wie Tinsa oder Gevasa) einzuholen.

Die Festlegung des richtigen Preises ist wichtig, um die Zeit, die Ihre Immobilie auf dem Markt ist, zu verkürzen und sie somit nicht zu sehr zu vermarkten. Wenn Sie warten, um einen höheren Preis zu erzielen, besteht die Gefahr, dass die Immobilie „veraltet“, wenn sie zu lange auf dem Markt ist, was den gegenteiligen Effekt hat: Käufer neigen dazu, niedrige Angebote zu machen, wenn eine Immobilie schon lange auf dem Markt ist. Bei der Festlegung der Preisvorstellung müssen Sie auch bedenken, dass die meisten Kunden, die eine Immobilie in Marbella kaufen, diese als Zweit- oder Drittwohnsitz nutzen und daher keine Dringlichkeit haben, ein neues Haus zu erwerben.

Der Preis, den Sie für Ihre Immobilie verlangen, der so genannte Angebotspreis, sollte die Maklergebühren (in der Regel zwischen 5 und 6 % plus Mehrwertsteuer in der Region Marbella) sowie einen gewissen Spielraum enthalten, damit Sie ein Angebot in Betracht ziehen können, das etwas unter dem Preis liegt, da es auf unserem Markt selten vorkommt, dass ein Käufer ein Angebot für den vollen Angebotspreis macht.

Offizielle Schätzungen

Wenn Sie hingegen einen Sachverständigen mit der Bewertung Ihrer Immobilie beauftragen möchten, werden die folgenden Verfahren angewandt:

Gesetzlicher Höchstwert: Der maximale Verkaufspreis einer Immobilie, der der Kontrolle des sozialen Wohnungsbaus unterliegt.

Wiederbeschaffungskosten: Die Gesamtinvestition, die erforderlich ist, um die Immobilie mit den gleichen Merkmalen wiederherzustellen. Der physische und funktionale Wertverlust der Immobilie ist variabel und muss bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Marktwert: Der Nettowert, der von einem Verkäufer beim Verkauf der Immobilie zum Zeitpunkt der Bewertung bei ordnungsgemäßer Vermarktung und unter der Annahme, dass es einen kaufbereiten, willigen und fähigen Käufer gibt, voraussichtlich erzielt werden kann. Außerdem wird davon ausgegangen, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer aus freiem Willen handeln.

Berechnung des Marktwerts: In den Rechtsvorschriften sind auch die verschiedenen Methoden festgelegt, die zur Berechnung des Marktwerts verwendet werden können: Die vergleichende Marktanalyse, der feste Restwert und die Kapitalisierung der laufenden Rendite. Andere Methoden wie der dynamische Restwert und die Kapitalisierung der prognostizierten Rendite sind komplexer, da sie den Parameter Zeit einbeziehen.

Vergleichende Marktanalyse: Sie beruht auf dem Substitutionsprinzip, bei dem der Wert anhand der jüngsten Verkäufe von Immobilien mit ähnlichen Merkmalen berechnet wird, wobei der Gutachter allerdings die Angebotspreise und nicht die endgültigen Verkaufspreise berücksichtigt.

Fester Restwert: Die Methode des festen Restwerts beruht auf dem Prinzip der größtmöglichen und besten Nutzung, wobei berücksichtigt wird, dass sich die Immobilie an die sich ändernden Bedingungen anpassen muss, sofern sie wirtschaftlich lebensfähig ist, um die optimale und intensivste Nutzung zu erreichen, die sich in ihrem spezifischen Marktsegment entsprechend den Standort- und Planungsmerkmalen entwickelt.

Kapitalisierung: Die letzte Methode, die Kapitalisierung des laufenden Ertrags, ist definiert als der Preis, den ein durchschnittlicher Investor für den Erwerb einer Immobilie in Abhängigkeit von den Erwartungen des Ertrags aus ihrer Nutzung zahlen würde.

Lebensdauer: Die Lebensdauer wird in Abhängigkeit von der Art der Immobilie bestimmt: Wohnimmobilien haben eine geschätzte Lebensdauer von 100 Jahren, Bürogebäude von 75 Jahren, Geschäftsgebäude von 50 Jahren und Industriegebäude von 35 Jahren. Die Bewertungen werden in der Regel auf der Grundlage der bebauten Fläche der Immobilien vorgenommen, weshalb es wichtig ist, die richtigen Maße zu haben. Häufig spiegelt die in der Eigentumsurkunde angegebene bebaute Fläche nicht die tatsächliche Fläche wider, entweder weil ursprünglich nicht alle Bauten erfasst wurden oder weil später Erweiterungen vorgenommen wurden, die nicht in das Grundbuch eingetragen wurden.

2. Beauftragung eines Immobilienbüros

Die Immobilienbranche in Spanien - ein unreguliertes Spielfeld

Die Immobilienbranche in Spanien ist nicht wie in anderen Teilen der Welt reguliert. So benötigen Sie beispielsweise keine Immobilienlizenz, um in Spanien als Immobilienmakler tätig zu sein. Dies schafft leider ein ideales Szenario für Pseudo-Makler, die unprofessionelle Tätigkeiten ausüben und Kunden falsch über ihre Immobilieninvestitionen informieren.

Es gibt Hunderte von Immobilienmaklern in der Region Marbella, einige mit Büros und einem Team von Fachleuten, andere sind Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten und über keine wirkliche Infrastruktur verfügen. Daher ist es wichtig, dass Sie jemanden beauftragen, der schon seit geraumer Zeit als Immobilienmakler tätig ist, eine nachweisliche Erfolgsbilanz vorweisen kann, relativ bekannt ist und - was am wichtigsten ist - über den Sie Referenzen einholen können, z. B. von Ihrem Bankmanager oder Ihrem Anwalt.

Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Maklers achten?

Unabhängig davon, ob es sich um ein etabliertes Unternehmen mit einem Büro und einem guten Team oder um einen vertrauenswürdigen freiberuflichen Makler handelt, sollte Ihr Makler in der Lage sein, die Vor- und Nachteile Ihrer Immobilie offen mit Ihnen zu besprechen und Ihnen zu erläutern, wie Sie sie für Besichtigungen am besten in Szene setzen können, Ihnen bei der Festlegung eines realistischen Preises durch eine fundierte Bewertung anhand von Vergleichsdaten helfen und eine umfassende Palette von Marketinginstrumenten anbieten, mit denen Sie Ihre Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens und für eine internationale Kundschaft bestmöglich vermarkten können. Etwa 80 % der Immobilienkäufer in Marbella sind Ausländer, so dass die Ernennung eines Maklers, der diese ausländischen Märkte erschließen kann, der Schlüssel dazu ist, eher früher als später einen potenziellen Käufer zu finden.

Die folgenden Fragen können Ihnen helfen, sich für einen oder mehrere Makler zu entscheiden:

  • Ist der Makler in Marbella gut bekannt und hat er einen guten Ruf?
  • Hat der Makler Erfahrung mit dem Verkauf von Immobilien, die meiner ähnlich sind oder sich in der gleichen Lage befinden?
  • Bietet der Makler internationales Marketing an und welche Kanäle nutzt er dafür?
  • Verfügt der Makler über ein Auslandsteam, das bei der Suche nach Kunden im Land des potenziellen Käufers hilft?
  • Über welche Infrastruktur verfügt der Makler und was kann er anbieten? Hat er z. B. ein Büro mit einem Team von Fachleuten oder ist er eine Ein-Mann-Band, die von zu Hause aus arbeitet?

Soll ich einen oder mehrere Immobilienmakler mit dem Verkauf meiner Immobilie beauftragen?

Werfen wir einen Blick auf die Vor- und Nachteile der beiden Optionen.

Beauftragung mehrerer Makler:

Aus der Sicht des Eigentümers erscheint dies als der beste Weg, um Ihre Immobilie zu verkaufen: Je mehr Makler beteiligt sind, desto größer ist die Chance, einen Käufer zu finden. Bedenken Sie aber auch, dass Sie sich um die Kundenanmeldungen aller beteiligten Agenturen kümmern müssen, den Zugang zur Immobilie für die Besichtigungen aller Agenturen mit Kunden organisieren müssen (oder jemanden beauftragen, dies für Sie zu tun) und von allen Agenturen Rückmeldungen über Besichtigungen und Marketing-Updates erhalten müssen.

Nehmen wir an, Sie beauftragen schließlich 5 Makler, alle zu den gleichen Bedingungen und mit einer Standardprovision von 5 % plus MwSt. Jeder Makler würde seine eigenen Foto- und Videoaufnahmen machen, oder Sie können diese Kosten selbst übernehmen und das Material allen Maklern zur Verfügung stellen, damit sie die Immobilie auf die gleiche Weise präsentieren. Jeder Makler würde dann über seine Marketingkanäle versuchen, einen Käufer zu finden, und würde auch sein Netzwerk lokaler Makler nutzen, in der Hoffnung, dass einer von ihnen einen Käufer hat (bei der Aufteilung der Maklergebühren würden die am Verkauf beteiligten Agenturen dann in der Regel 2,5 % plus MwSt. des endgültigen Verkaufspreises verdienen).

Wenn Sie als einer von vielen Maklern beauftragt werden, wissen Sie, dass die Chancen, die Immobilie zu verkaufen, umso geringer sind, je mehr Makler Sie beauftragen. Daher kann es sein, dass sich die Investitionen in die Erstellung des audiovisuellen Materials und/oder das Marketing nicht auszahlen. Je nach Art der Immobilie, dem Preis und der Wahrscheinlichkeit, dass sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel innerhalb von 12 Monaten) verkauft wird, wird die Agentur entscheiden, wie viel oder wie wenig sie für die Vermarktung Ihrer Immobilie ausgibt. Darüber hinaus können bestimmte Marketinginstrumente zur Verfügung stehen, die nur für Immobilien verwendet werden, die der Makler exklusiv betreut (Alleinvermittler).

Ernennung von einem Makler:

Dies bedeutet, dass Sie nur diesen einen Makler als Ihren einzigen Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie haben. Der von Ihnen beauftragte Makler ist für alle Besichtigungen, Kundenregistrierungen und -rückmeldungen sowie für den Zugang zur Immobilie zuständig, unabhängig davon, ob es sich um seine eigenen Kunden oder um Kunden handelt, die von einem kooperierenden Makler vermittelt wurden.

Der zum Alleinmakler ernannte Makler verfügt über eine zusätzliche Motivation und ist viel eher bereit, Geld und Zeit für das Marketing aufzuwenden, um die Immobilie vor Ablauf des Verkaufsmandats zu verkaufen.

Regelmäßige Marketing- und Besichtigungstermine durch Ihren Makler sind wichtig, um sicherzustellen, dass er sich nicht einfach zurücklehnt und darauf wartet, dass sich ein Kunde meldet, da er nun einen Alleinvermittlungsauftrag hat, sondern eine aktive Rolle bei der Suche nach einem Käufer im In- und Ausland übernimmt.

3. Platzierung Ihrer Immobilie auf dem Markt

Es ist wichtig, Ihre Immobilie kritisch zu prüfen und ihre Schwachstellen objektiv zu erkennen. Hier muss Ihr Immobilienmakler Sie auf dem Boden der Tatsachen beraten. Gehen Sie mit Ihrem Makler um das Objekt herum. Wenn er ein guter Fachmann ist, wird er Sie auf die negativen Merkmale hinweisen und Ihnen Vorschläge machen, wie Sie diese verbessern können. Er wird Ihnen raten, die Mängel zu beheben, vielleicht einen neuen Anstrich zu verpassen, einige Zimmer neu zu dekorieren oder sogar eine Renovierung vorzunehmen, wenn dies ratsam ist. Reparieren Sie die hässlichen feuchten Flecken oder Risse an den Wänden. Wenn die Wände oder Decken einen neuen Anstrich brauchen, streichen Sie sie! Denken Sie daran, dass der erste Eindruck zählt. Wenn eine Immobilie in schlechtem Zustand ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Käufer ein niedrigeres Angebot abgibt, weil in Zukunft möglicherweise Renovierungsarbeiten erforderlich sind.

Ziehen Sie eine Renovierung oder einige Änderungen in Betracht, wenn Sie glauben, dass sie den meisten Käufern gefallen werden. Denken Sie daran, dass einige Käufer keine Zeit oder keine Lust haben, sich mit Bauherren auseinanderzusetzen. Dies kann ein Grund dafür sein, dass sie Ihr Haus nicht kaufen.

Wenn Sie glauben, dass Ihre Änderungen nicht jedermanns Geschmack sind, bitten Sie Ihren Makler, Sie zu beraten. Wenn Ihr Haus z. B. eine neue Küche braucht und Sie befürchten, dass sie einem Käufer nicht gefallen könnte, sollten Sie sie nicht kaufen. Allerdings müssen Sie dann berücksichtigen, wie viel Geld und Zeit der neue Eigentümer für eine neue Küche aufwenden muss. Verstecken Sie Mängel oder Fehler nicht. Versuchen Sie, sie zu reparieren.

Lassen Sie Ihre Wohnung attraktiv und gemütlich aussehen. Die meisten Menschen mögen helle und gut beleuchtete Häuser. Tauschen Sie die alten Beleuchtungskörper in den Badezimmern aus, die nur wenig Licht spenden und diese dunkel und düster aussehen lassen. Manchmal können ein paar Spots wahre Wunder bewirken. Tauschen Sie die fleckigen alten Wasserhähne gegen neue aus. Sie werden überrascht sein, wie wenig Geld das kostet und wie viel besser Ihr Bad aussehen wird.

Bereiten Sie sich auf den Verkauf vor. Halten Sie alle Unterlagen bereit, damit Sie im richtigen Moment Kopien der Eigentumsurkunde, der Erstwohnungsgenehmigung, der Quittungen für die Zahlung aller Steuern und laufenden Kosten, einschließlich der Gemeindegebühren und Ihres Hauspersonals, vorlegen können. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, um Ihren Papierkram in Ordnung zu bringen und Ihre Rechnungen zu bezahlen.

4. Steuern beim Verkauf Ihrer Immobilie

(Aktualisierung im Februar 2022)

Die Kosten, die ein Eigentümer zum Zeitpunkt des Verkaufs zu tragen hat, sind:

  • Gebühren für den Immobilienmakler
  • Grundstückskosten
  • Steuern

Gebühren für den Immobilienmakler:

Die Maklergebühren sind in der Regel ein Prozentsatz des Verkaufspreises und können je nach Agentur und Preis der Immobilie variieren. An der Costa del Sol beträgt sie in der Regel etwa 5 % des Verkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer. In den meisten Fällen wird die Provision vom Eigentümer gezahlt, obwohl es auch vorkommen kann, dass ein Käufer die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nimmt, um eine Immobilie zu suchen und den Kauf auszuhandeln. In diesem Fall, der nicht so häufig vorkommt, wird die Provision vom Käufer gezahlt).

Immobilienkosten:

Die Grundstückskosten umfassen die I.B.I. (Gemeindesteuer), Müll, Gemeindekosten, Strom, Wasser, Telefon usw. bis zum Tag der Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde zugunsten des neuen Eigentümers. Falls diese Kosten zu diesem Zeitpunkt nicht genau berechnet werden können, kann der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter von der Abschlusszahlung einen Betrag einbehalten, der diese Kosten deckt.

Steuern auf den Verkauf einer Immobilie:

Plusvalía Municipal:

Die plusvalía municipal ist eine Steuer auf den Wertzuwachs des Grundstücks seit der letzten Übertragung. Seit dem 1. Januar 2013 muss der Nachweis über die Zahlung der plusvalía erbracht werden, um den Verkauf und das neue Eigentum im Grundbuchamt eintragen zu lassen. Auch dieser Nachweis wurde kürzlich durch das Königliche Gesetzesdekret 26/2021 vom 8. November geändert, und obwohl die Nichtvorlagepflicht im Falle eines Verlustverkaufs beibehalten wurde, gibt es zwei wichtige Neuerungen:

1.- Verkäufe, die innerhalb des ersten Jahres des Eigentums an der Immobilie getätigt werden, sind nun steuerpflichtig.

2.- Es werden zwei Berechnungsformeln festgelegt, von denen der Steuerpflichtige die für ihn günstigste wählt:

  • a. Objektives System (ähnlich wie das alte). Die Steuerbemessungsgrundlage wird durch den Katasterwert des Grundstücks und die Jahre des Besitzes bestimmt.
  • b. Direkte Schätzung. Hier wird die Steuerbemessungsgrundlage auf der Grundlage der Kauf- und Verkaufspreise, der Eigentumsjahre und eines Ermäßigungskoeffizienten bestimmt, der von jeder Gemeinde mit maximal 15 % angewendet werden kann.

Auch wenn der Steuerpflichtige die für ihn günstigste Option wählen kann, ist zu beachten, dass die Gemeinden nach der Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage bei der Festlegung des anzuwendenden Steuersatzes (maximal 30 %) und der Freibeträge (maximal 95 % der Steuerschuld) freie Hand haben.

Einkommensteuer:

Nichtansässige: Wenn ein Gebietsfremder eine Immobilie in Spanien verkauft, ist er verpflichtet, eine Steuer auf den aus dem Verkauf erzielten Gewinn zu zahlen (die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis zuzüglich aller Ausgaben, einschließlich Verbesserungen an der Immobilie). Dabei handelt es sich um die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR), die pauschal 19 % der Steuerbemessungsgrundlage beträgt, wenn der Wohnsitz in der EU liegt, und 24 % in allen anderen Fällen. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer 3 % des Verkaufspreises der Immobilie einbehält und eine Kaution in Höhe dieses Betrags bei der staatlichen Steuerverwaltung hinterlegt, um die Einziehung der Steuer sicherzustellen. Ist der Einbehalt von 3 % höher als die zu zahlende Steuer, hat der Verkäufer Anspruch auf Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags. Ist die einbehaltene Summe hingegen niedriger als die zu zahlende Steuer, muss die Differenz innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf an die Steuerbehörde gezahlt werden.

Ansässige: Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Steuerinländer oder ein Unternehmen, das seine Steuern in Spanien zahlt, wird die 3 %ige Quellensteuer nicht erhoben.

Natürliche Person, Steuerinländer: In diesem Fall zahlen Sie bei der Steuererklärung einen Prozentsatz zwischen 19 % und 26 %, je nach Ihrem Gewinn (seit 2021 gilt ein Sondersatz von 26 % für Gewinne über 300.000 Euro).

Spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Spanische Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden derzeit mit einem Steuersatz von 25 % besteuert, aber in diesen Fällen hängt das Ergebnis davon ab, ob die Gesellschaft mit beschränkter Haftung andere Immobilien und Aktivitäten hat.

Steuerbefreiungen/Zahlungsaufschub:

Personen über 65, die ihren ständigen Wohnsitz verkaufen, sind von der Zahlung der Einkommensteuer befreit. Um als „ständiger Wohnsitz“ zu gelten, muss es sich um den gewöhnlichen Wohnsitz der Person handeln, der sie seit mindestens 3 Jahren vor dem Verkauf angehört.

Reinvestition in Immobilien innerhalb eines Zeitraums von höchstens 24 Monaten: Der Gewinn aus dem Verkauf des ständigen Wohnsitzes ist von der Steuer befreit, sofern er innerhalb von zwei Jahren vor und/oder nach dem Verkaufsdatum (von Datum zu Datum gerechnet) in eine neue Immobilie reinvestiert wird.

Bitte zögern Sie nicht, DM Properties | Knight Frank für weitere Informationen zu kontaktieren, und wir empfehlen Ihnen immer, einen qualifizierten Fachmann zu konsultieren, um Ihre Investition unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten entsprechend Ihrer persönlichen Umstände zu planen, sobald Sie die Immobilie Ihrer Träume gefunden haben und bevor Sie die Transaktion abschließen.

Der Inhalt dieses Leitfadens dient nur zu Informationszwecken; er kann Fehler, Auslassungen oder Änderungen enthalten und sollte nicht als Ersatz für die Beratung durch einen Rechts- und/oder Steuerberater angesehen werden. Die Richtigkeit wird nicht garantiert.

Pia Arrieta

Pia Arrieta Geschäftsführender Partner

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